Katalogförderung des Berliner Senat

Gefördert werden professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler sowie fest gefügte Künstlergruppen, die durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind.

Die Förderung soll den Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit eröffnen, ihr Werk einer größeren Öffentlichkeit vorzustellen. Schwerpunktmäßig werden erste Einzelkataloge mit herausragenden künstlerischen Katalog- und Publikationskonzepten gefördert.

Voraussetzungen
• Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler haben sich in der Vergangenheit durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und dieses mit entsprechenden Arbeitsproben belegt.
• Die Realisierung des Katalogs erfolgt zwischen Februar und Dezember des jeweiligen Jahres.
• Das Projekt hat noch nicht begonnen.
• Die letzte geförderte Veröffentlichung liegt länger als fünf Jahre zurück.
• Die Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten in Berlin.
• Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung
Es werden bis zu 8.000 € für einen Katalog bezuschusst.
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